FAQ

Neben ihrem finanziellen Engagement (Spende, Zustiftung) nehmen wir gerne Ihre Ideen zu einem erfolgreichen Fundraising (Mittelbeschaffung) oder auch interessante Anregungen zu unseren Angeboten und Projekten zur Beratung in unseren Gremien auf.
Und falls Sie sich eine Mitarbeit im Stiftungsrat oder im Stiftungsvorstand vorstellen könnten: bewerben Sie sich bitte gerne beim 1. Vorsitzenden des Stiftungsrats.

Eine finanzielle Zuwendung, die als „Zustiftung“ deklariert wird (gerne ab 1.000 EUR), verbleibt dauerhaft in der Stiftung und dient der Aufstockung des Stiftungsvermögens. Nur die daraus resultierenden Erträge darf die Stiftung für Projekte verwenden.
Spenden hingegen dienen der Verwirklichung des Stiftungszwecks. Spenden werden zeitnah für satzungsmäßige Zwecke verwendet.

Ja, denn die Bürgerstiftung ist von der Finanzbehörde als „gemeinnützig“ anerkannt. Jeder Spender bzw. Zustifter erhält eine Spendenbescheinigung, welche er in seiner Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kann (siehe hierzu auch unsere Ausführungen unter dem Abschnitt „Sie möchten uns unterstützen“).

Ja, die Bürgerstiftung kann als Erbe, Miterbe oder auch als Vermächtnisnehmer begünstigt werden.
Daneben besteht auch die Möglichkeit einer lebzeitigen „Schenkung unter Auflage“, welche für Sie im Jahr der Schenkung steuerliche Vorteile bringt. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Unterschiede und einzelnen Möglichkeiten.

Klicken Sie bitte auf den Button „Downloads“. Hier finden Sie die Voraussetzungen für einen Förderantrag und das dazugehörige Antragsformular.
Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular per Mail oder per Post an den Vorsitzenden des Stiftungsvorstands. Ihr Antrag wird dann zeitnah in den Stiftungsgremien besprochen und Sie erhalten danach umgehend Nachricht.

Ihre Fragen richten Sie bitte an den Vorsitzenden des Stiftungsvorstands, Herrn Wolfgang Pflaumer (Telefon 07543 3561).

Sparkasse Bodensee
IBAN DE44 6905 0001 0024 9856 65
BIC SOLADES1KNZ


Volksbank Tettnang
IBAN DE17 6519 1500 0038 1140 03
BIC GENODES1TET


Bei einer Zuwendung von 1.000 EUR und mehr vermerken Sie bitte unbedingt auf Ihrer Überweisung, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll. Zuwendungen ohne Angabe werden als Spende behandelt.

Weitere Fragen?

Kontaktieren sie uns gerne.