Wir freuen uns über jede
kleine und große Zuwendung
– entweder mit einer Spende
oder Zustiftung.
Sie möchten uns unterstützen?
Spenden
sind zur zeitnahen Verwendung bestimmt. Zuwendungen und Spenden sind steuerlich abzugsfähig.
Stiftungsfonds
können ergänzend zu Zustiftungen eingerichtet werden. Sie sind zweckgebundene Zuwendungen an das Stiftungsvermögen mit einem Mindestbetrag von 50.000 €.
Zustiftungen
verbleiben unabhängig von ihrer Höhe dauerhaft in der Stiftung und dienen dort
zur Aufstockung des Stiftungsvermögens. Zustiftungen sind steuerlich abzugsfähig.
Letztwillige Verfügungen
setzen die Bürgerstiftung testamentarisch als (Mit)-Erbe oder Vemächtnisnehmer
ein.
Kontakt/Ansprechpartner
Unsere Konten
Sparkasse Bodensee
IBAN DE44 6905 0001 0024 9856 65
BIC SOLADES1KNZ
Volksbank Friedrichshafen
IBANDE17 6519 1500 0038 1140 03
BIC GENODES1TET
Bitte vermerken Sie auf Ihrer Überweisung, ob es sich um eine Spende oder Zustiftung handelt.
Spenden und Zustiftungen können auch im Rahmen einer letztwillligen Verfügung, sowohl als Geld oder Sachzuwendung erfolgen.
Alle Zuwendungen sind in der Regel steuerlich absetzbar. Gerne erhalten Sie die erforderliche Bescheinigung von uns.
Spenden über QR Codes
Sparkasse Bodensee
Volksbank Friedrichshafen