Unsere Handlungsfelder

Der Stiftungszweck der Bürgerstiftung Langenargen ist bewusst breit gefasst. Dadurch können Projekte in zahlreichen gesellschaftlich wichtigen Bereichen gefördert werden – insbesondere in den Feldern:

 

  • Bildung und Erziehung
  • Bürgerschaftliches Engagement
  • Heimatpflege und Denkmalschutz
  • Jugend-, Familien- und Altenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Mildtätige Zwecke
  • Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Sport
  • Völkerverständigung
  • Wissenschaft und Forschung

Neben der Förderung konkreter Projekte setzt sich die Stiftung auch dafür ein, die Lebensbedingungen von Menschen in schwierigen Situationen zu verbessern und das soziale Miteinander in der Gemeinde nachhaltig zu stärken.

Die Vielfalt der Förderbereiche ermöglicht es der Stiftung, flexibel auf aktuelle Bedarfe zu reagieren und gezielt Schwerpunkte zu setzen.

Grundsätze unserer Förderung
Bei der Auswahl der Projekte legen wir besonderen Wert auf folgende Kriterien. Ein Vorhaben sollte:

  • die Selbsthilfe, Eigeninitiative und Selbstverantwortung der Zielgruppe stärken
  • freiwilliges und ehrenamtliches Engagement einbeziehen
  • einen Vorbildcharakter für die Gesellschaft haben
  • Fördermittel in der Regel für projektbezogene Honorare und Sachkosten einsetzen sowie einen angemessenen Eigenanteil nachweisen
  • in seinen Zielen transparent und durch die Bürgerstiftung Langenargen überprüfbar sein

Von der Förderung ausgeschlossen
Nicht gefördert werden:

  • Vorhaben mit kommerzieller Ausrichtung
  • Einzelpersonen (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich)
  • die Deckung laufender, allgemeiner Betriebskosten
  • dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse
  • Projekte mit parteipolitischem Bezug
  • bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte
  • Großprojekte mit erheblichem Finanz- oder Kapitalbedarf
  • Aufgaben, die gesetzlich von öffentlichen Trägern zu erfüllen sind
  • allgemeine Renovierungs- oder Neugestaltungsmaßnahmen an Gebäuden, Einrichtungen oder Außenanlagen

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Institutionen, Einrichtungen, Vereine und Initiativen aus der Gemeinde Langenargen.

Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das offizielle Antragsformular der Bürgerstiftung Langenargen.

Gerne können Sie bereits im Vorfeld Kontakt mit uns aufnehmen – persönlich oder kurz schriftlich. So lässt sich unkompliziert klären, ob eine Förderung Ihres Projekts grundsätzlich möglich ist.

Förderantrag

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